PSYCHOTHERAPEUTISCHE PRAXIS ALENA BÖHM

 



VERHALTENSTHERAPIE

Verhaltenstherapie ist eine wirksame Behandlungsform psychischer Erkrankungen. Ein wesentliches Merkmal ist die ständige Weiterentwicklung der Behandlungsmethoden unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Verhaltenstherapie beschränkt sich dabei nicht allein auf das Verhalten, sondern bezieht die Gedanken und Gefühle der Patientin/ des Patienten ebenso mit ein, um problematische Muster zu verstehen. Dabei orientiert sich die Verhaltenstherapie im Hier und Jetzt, jedoch vor dem Hintergrund der individuellen Lebens- und Lerngeschichte. 

Das Ziel der Verhaltenstherapie ist es problematische Muster besser verstehen zu lernen und Werkzeuge für sich zu erarbeiten, um ungünstige Verhaltens- und Erlebensmuster zu verändern und zu bewältigen. Immer mit dem Ziel die Lebensqualität zu verbessern. Dabei nimmt die Patientin/ der Patient eine aktive Rolle ein. 

HÄUFIGE THEMEN: 

Angst, Depression, Essstörung, Zwang, zwischenmenschliche Schwierigkeiten/Persönlichkeitsstörungen, Psychosomatik, Schmerzen, Trauma. Ebenso Schwierigkeiten die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt bzw. den Veränderungen danach verbunden sind. Weiterhin biete ich psychoonkologische Unterstützung bei der Bewältigung von Krebserkrankungen an.

 

ABLAUF EINER PSYCHOTHERAPIE

ERSTGESPRÄCH

Zu Beginn findet ein Erstgespräch statt. Dieses dient der diagnostischen Einschätzung, ob eine psychische Störung vorliegt, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und sinnvoll ist und dem gegenseitigen Kennenlernen. 

PROBATORISCHE SITZUNGEN

Anschließend finden weitere probatorische Sitzungen (Probesitzungen) statt (maximal 4). In diesen stehen Ihre Problematik, Ihre Lebensgeschichte als auch die Ziele der Psychotherapie im Mittelpunkt. Auch der Umfang der psychotherapeutischen Behandlung wird festgelegt.

AMBULANTE PSYCHOTHERAPIESITZUNGEN

Bei gemeinsamer Entscheidung für eine ambulante Psychotherapie, wird schriftlich ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Nach bewilligter Psychotherapie können regelmäßig ambulante psychotherapeutische Sitzungen stattfinden. Das festgelegte Stundenkontingent kann bei Bedarf im Verlauf auf Antrag noch erweitert werden. Die Therapiedauer ist individuell sehr unterschiedlich, variiert von 10 - 80 Sitzungen.

TERMINE

Eine psychotherapeutische Sitzung findet in der Regel einmal pro Woche mit einer Dauer von 50 Minuten statt. Die Gesamtdauer der psychotherapeutischen Behandlung ist vom Verlauf und dem Krankheitsbild abhängig.

 

FINANZIERUNG DER BEHANDLUNG

Ich habe eine Zulassung für die Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkasse. Zudem behandle ich auch privat Versicherte und Selbstzahler. 

FÜR GESETZLICH VERSICHERTE

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt und die Behandlung als sinnvoll eingeschätzt wird. Eine Überweisung von einem Arzt ist nicht notwendig. Bitte bringen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte zum Erstgespräch mit.

FÜR VERSICHERTE PRIVATER KRANKENKASSEN UND BEIHILFEBERECHTIGTE

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung der psychischen Erkrankung notwendig erscheint. Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung in welchem Umfang die Kosten für eine ambulante Psychotherapie erstattet werden, da dies von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängig ist. Sind Sie beihilfeberechtigt, ist für Sie die Regelung der zuständigen Beihilfestelle maßgeblich.

FÜR SELBSTZAHLENDE

Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die ambulante Psychotherapie selbst zu übernehmen. Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung wird Ihnen gemäß GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) in Rechnung gestellt.